Ausnahmegenehmigung zur SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

Am 25.April 2020 wurde seitens des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg eine Allgemeinverfügung zum Betrieb von Sportstätten herausgegeben.

Danach dürfen Motorboote, Segelboote, Paddelboote, Ruderboote und andere Sportgeräte genutzt werden, auch wenn sich diese auf dem Gelände des Vereins befinden.
Auch das Kranen und Slippen von Wassersportfahrzeugen auf dem Vereinsgelände ist gestattet.

Das Beherbergen zu touristischen Zwecken durch das vorübergehend zur Verfügung stellen von Stell- und Liegeplätzen ist nicht gestattet.

Die Nichtbeachtung der Abstands- und Hygieneregelungen durch den Verein als Nutzer bzw. Betreiber einer Sport- oder Freizeiteinrichtung als auch für die Individualperson kann straf- und bußgeldrechtlich geahndet werden.



Der Vorstand des Segler Club Templin e.V. setzt hiermit folgende Hygieneregelungen für das Vereinsgelände des Segler Club Templin e.V. in Kraft:

Hygieneregelungen für das Vereinsgelände des Segler Club Templin e.V. (Stand 04.05.2020)

  • Risiken in allen Bereichen minimieren

    Mitglieder und deren Begleitung dürfen bei jeglichen typischen Krankheitssymptomen, die auf eine Infektion mit COVID 19 hindeuten könnten, das Vereinsgelände nicht betreten.
    Typische Krankheitssymptome sind Fieber, trockener Husten, Geruchs- sowie Geschmacksstörungen, Bindehautentzündung, leichter Durchfall, Müdigkeit oder Kurzatmigkeit.

  • Distanzregeln einhalten

    Beim Sport im Freien hat eine Person ein geringes Risiko sich anzustecken.
    Das Risiko kann durch die Nähe zu einer weiteren Person erhöht werden.
    Es ist daher darauf zu achten, den Mindestabstand von 1,5 Metern bei der Interaktion auf dem Vereinsgelände einzuhalten, insbesondere bei der Materialpflege und beim Zuwasserlassen der Boote.

  • Körperkontakt auf das Minimum reduzieren

    Segeln, Rudern und Motorboot fahren ist eine kontaktlose Sportart.
    Gewohnte Rituale, wie Begrüßung und Verabschiedung müssen ohne Berührung erfolgen.
    Wir empfehlen das Tragen eines Mundnasenschutzes außerhalb der Boote.
    Berührt euer Gesicht nicht mit den Händen.

  • Persönliche Hygieneregeln einhalten

    Wascht eure Hände häufig und mindestens 30 Sekunden mit Seife.
    Bei unseren Trainingsbooten ist nach dem Einsatz eine Desinfektion der benutzten Bedienelemente durchzuführen.
    Das Desinfektionsmittel stellt der Trainer zur Verfügung.

  • Umkleiden zu Hause, Nutzung der Bootshallen und Gelände

    Das Umkleiden in den Räumlichkeiten des Vereins ist nicht gestattet.
    Die Ausnahme bildet das An- und Ablegen der Schwimmwesten.
    Die vereinseigenen Schwimmwesten bleiben bis zur Aufhebung der Eindämmungsverordnung im persönlichen Besitz des jeweiligen Seglers.
    Sie sind nach Aufhebung der Eindämmungsverordnung gereinigt dem Verein zurückzugeben.

gez.
Der Vorstand des Segler Club Templin e.V.
Templin, den 04.05.2020